Förderung von hocheffizienten Wärmepumpen
Am 15. August 2012 ist das Marktanreizprogramm 2012 in Kraft getreten.
Seit dem 15. August 2012 erhalten Käufer einer effizienten Wärme-pumpenanlage grundsätzlich 400 Euro mehr als bisher.
Neben der Erhöhung der Basisförderung und der Ausweitung der Förderung von Großwärmepumpen auf den Neubau wird auch ein Pufferspeicherbonus gewährt. Hier die Neuerungen:
- Basisförderung steigt auf 2.800 Euro für erdgekoppelte Wärmepumpen
- Neu: Speicherbonus 500 Euro und Effizienzbonus (50% der Basisförderung)
- Förderung von Großwärmepumpen auch im Neubau
Die Energiewende soll nicht länger vor den Heizungskellern stillstehen: 13 Millionen veraltete Heizungsanlagen müssten nach Branchenschätzungen im Sinne des Umweltschutzes ausgetauscht werden. Um bei einer Heizungsmodernisierung die höheren Anschaffungskosten für regenerative Heizungsanlagen abzufedern, verbessert die Bundesregierung nun schon im zweiten Jahr in Folge die Förderbedingungen im Marktanreizprogramm.
Der Bundesverband Wärmepumpe BWP stellt eine Übersicht zur Verfügung, die schnell über die Bedingungen der staatlichen Förderung nach dem Marktanreizprogramm 2012 informiert.
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finden Sie hier ».
Den Antrag für die neueste Förderung durch das BAFA bekommen Sie hier.
Die Erläuterung für die neueste Förderung durch das BAFA finden Sie hier.
Bis zum 15. August 2012 galt das Marktanreizprogramm 2011.
Auch im Marktanreizprogramm 2011 wurden weiterhin nur Anlagen zur Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung im Bestandbau gefördert, deren veraltete Heizsysteme ausgetauscht werden. Wärmepumpen in Neubauten bleiben von der MAP-Förderung ausgeschlossen.
Antragsformulare hier im Download Center
Was war neu
Neu ist die Umstellung des Bemessungsmaßstabs auf Nennwärmeleistung in kW (errichtete installierte Nennwärmeleistung je Wärmepumpenanlage am Normpunkt: B0/W35, W10/W35, A2/W35) anstelle von m² Wohn- oder Nutzfläche. Der oft sehr kostenträchtige Wohnflächennachweis eines neutralen Dritten nach DIN 277 entfällt damit. Mit dieser Umstellung wird die Förderung von Wärmepumpen an das Verfahren bei der Förderung von Biomasse angepasst.
Achtung: Seit dem 1. September 2011 sind nur noch Wärmepumpen förderfähig, deren Umwälzpumpen die Effizienz-Anforderungen der Effizienzklasse A erfüllen. Die übrigen Fördervoraussetzungen wie ehpa-Gütesiegel oder Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts, Einbau von Strom- und Wärmemengenzähler oder hydraulischer Abgleich bleiben erhalten.
Basisförderung
Die für die Förderung erforderlichen Mindest-Jahresarbeitszahlen von Wärmepumpen wurden gesenkt. Für Wohngebäude wird die Förderung an die Bedingung geknüpft, dass die Heizanlage auch die Warmwasserbereitung leistet.
Mindest-Jahresarbeitszahlen
Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen:
- 3,8 bei Heizung und Warmwasserbereitung (Pflicht in Wohngebäuden)
- 4,0 bei Heizung (nur förderfähig in Nichtwohngebäuden)
Ab dem 1. Januar 2012 muss der COP-Wert zur Errechnung der Jahresarbeitszahl (sowie der Energiewirkungsgrad bei Wärmepumpen, die auch zur Kühlung eingesetzt werden können) die Mindestwerte gemäß dem europäischen Umweltzeichen „Euroblume“ einhalten. Diese Bedingung ist mit dem ehpa-Gütesiegel für die Werte bei 35 °C erfüllt.
Förderhöhe
Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen:
- bis 10 kW = 2.400 € (pauschal)
- 11 – 20 kW = 2.400 € + 120 €/kW (also maximal 3.600 € bei 20 kW)
- 21 – 100 kW = 3.600 € + 100 €/kW (also maximal 11.600 € bei 100 kW)
Kombinationsbonus
für Wärmepumpenanlage in Kombination mit Solarthermie
- bis 31.12.2011 = 600 €
- ab 1.1.2012 = 500 €
Fördermittel und Anträge
Die Bundesregierung (BMU) ließ sich leider in Ihrer Pressemitteilung vom 15.03.2011 nicht darüber aus, wie lange noch welche Fördermittel bereitgestellt werden. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Marktanreizprogramms 2011
jedenfalls standen für das Jahr 2011 ausreichend Haushaltsmittel des Bundes zur
Verfügung. Die aktuelle Verfügbarkeit dokumentiert auf einfache Art und Weise die „Förderampel“ des
BAFA.
Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen
können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn
für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits
gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien
maßgeblich. Bevor Sie einen Antrag beim BAFA einreichen, versichern Sie
sich bitte, dass das Antragsformular aktuell ist.
Der Antrag für Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften oder kommunala Zweckkörperschaften darf erst nach Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Er muss dem BAFA aber innergalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage vorliegen.
Für kleine und mittlere Unternehmen, für freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau dagegen ist der Antrag vor Vorhabensbeginn zu stellen.
Zu beachten ist desweiteren,
dass Förderanträge für Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von mehr als
100 Kilowatt zukünftig bei der KfW (und nicht mehr beim BAFA) zu stellen
sind. Für einen Übergangszeitraum kann die Antragstellung aber noch
beim BAFA erfolgen (wenn der Beginn des Vorhabens vor dem 30. Juni 2011
liegt und bestätigt wird, dass keine Förderung bei der KfW gestellt
wurde).

