MAP 2011
2011-03-15 15:52
Neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft
Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) finden Sie hier ».
Auszug aus den Förderrichtlinien MAP 2011 des BMU:
"Bitte beachten Sie, dass einige der Konditionenverbesserungen nur bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.
Welche wesentlichen Änderungen wurden bei den Förderkonditionen vorgenommen?
(...)
Wärmepumpen
• Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindesjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.
• Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Dies erfolgt im Interesse der Erleichterung der Antragstellung und Vereinfachung der Förderanforderungen. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 Euro bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.
Ab wann gelten die neuen Konditionen?
Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich. Bevor Sie einen Antrag beim BAFA einreichen, versichern Sie sich bitte, dass das Antragsformular aktuell ist.
Zu beachten ist, dass Förderanträge für Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von mehr als 100 Kilowatt zukünftig bei der KfW (und nicht mehr beim BAFA) zu stellen sind. Für einen Übergangszeitraum kann die Antragstellung aber noch beim BAFA erfolgen (wenn der Beginn des Vorhabens vor dem 30. Juni 2011 liegt und bestätigt wird, dass keine Förderung bei der KfW gestellt wurde).
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Einige der technischen Förderanforderungen wurden verändert. Dies gilt insbesondere für die Förderung von effizienten Wärmepumpen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Anforderungen gelten und welche Nachweise vorzulegen sind."

