Auslegung der Wärmepumpe

So nicht: Kein Geld zum Schonstein rausjagen!
So nicht !

Bei richtiger Auslegung der Wärmepumpe für den monovalenten Betrieb deckt die Wärmepumpenanlage als einziger Wärmeerzeuger den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes (gemäß EN 12831 - früher DIN 4701). Je nach Energieversorger (EVU) sind Zuschläge für Sperrzeiten bei der Auslegung zu berücksichtigen. EVU können für maximal 3 x 2 Stunden innerhalb von 24 Stunden die Versorgung unterbrechen. In der Berechnung der erforderlichen Energiemenge werden wegen der Gebäudeträgheit 2 Stunden Sperrzeit nicht berücksichtigt.
Zwischen zwei Unterbrechungszeiten müssen Energieversorger eine doppelt so lange Freigabezeit gewähren wie die vorhergegangene Sperrzeit.

Für eine "erste" Auslegung ist eine Überschlagsberechnung der Heizlast möglich. Hierbei bildet die beheizte Fläche die Basis. Die beheizte Fläche (in Quadratmeter) wird mit folgender spezifischer Heizlast multipliziert:

  • Passivhaus 10 W/Quadratmeter
  • Niedrigenergiehaus 40 W/Quadratmeter
  • Neubau mit guter Wärmedämmung 50 W/Quadratmeter
  • Haus mit normaler Wärmedämmung 80 W/Quadratmeter
  • Älteres Haus ohne besondere Wärmedämmung 120 W/Quadratmeter

Zurück