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Marktanreizprogramm 2011

Pünktlich zum Start der ISH hat das Bundesumweltministerium das Marktanreiz- programm für Wärmepumpen verbessert.

Pressemitteilung des BMU Nr. 38/11 Berlin, 15.03.2011

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. die Bemessung der Fördersumme wird von Fläche auf installierte Heizleistung im Normpunkt umgestellt (das ist bereits ein echter geldwerter Vorteil, da Sie den Flächennachweis durch einen neutralen Dritten sparen)

2. Absenkung der JAZ (3,8 für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen; 3,5 für Luft/Wasser-Wärmepumpen)

3. Förderung von Wärmepumpen >100 kW über das KfW-Programm

 

Die neuen Fördersätze:

Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen bis 10 kW: 2.400 €

Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen 11-20 kW: Mindestfördersumme 2.400 € + 120 €/kW für jedes kW über 10 kW

Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen 21-100 kW: Mindestfördersumme 3.600 € + 100 €/kW für jedes kW über 36 kW

Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW: 900 €

Luft/Wasser-Wärmepumpe 21-100 kW: 1.200 €

 

Großwärmepumpen mit mehr als 100 kW (nur Sole/Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen):  80 € je kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt, mindestens jedoch 10.000 € und höchstens 50.000 € je Einzelanlage.

 

Die geänderte Richtlinie tritt sofort in Kraft.

Sie können ab sofort Förderanträge nach den Kriterien der neuen Richtlinie stellen. Bitte vergewissern Sie sich dafür, dass Sie ein aktuelles Formular verwenden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich.

 

Für die Förderung von Großwärmepumpen mit mehr als 100 kW gilt folgende Übergangslösung:

 

Förderanträge für Wärmepumpen über 100 kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt können noch nach Inkrafttreten dieser Richtlinien nach den Fördervoraussetzungen der BAFA-Förderung für Wärmepumpen bis 100 kW beim BAFA gestellt werden, wenn der Beginn des Vorhabens (Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages) vor dem 30. Juni 2011 liegt und bestätigt wird, dass kein Förderantrag bei der KfW nach Nummer 14.1.4 gestellt wurde. Liegt der Vorhabensbeginn nach diesem Datum, ist nur eine Antragstellung bei der KfW entsprechend den dort geltenden Regelungen möglich.

 

Eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen bietet das BAFA seit dem 21.10.2011.

 

Die KfW-Programme

Für Neubauten steht das KfW-Programm "Ökologisch Bauen" mit einem effektiven Zinssatz ab 2,53 Prozent bereit. Bei Sanierungen kann das Programm "Wohnraum Modernisieren", Variante "Öko-Plus", für Förderungen in Betracht kommen. Bei diesem Programm ist das Baujahr unerheblich und es wird eine effektiver Zinssatz ab 2,93 Prozent eingeräumt.

Wird ein Altbau, der vor 1979 fertig gestellt wurde, mit einer Wärmepumpe ausgestattet, ist das "CO2- Gebäudesanierungsprogramm" einzusetzen. Hier wird der günstigste effektive Zinssatz ab 1,46 Prozent gewährt. Wird der Altbau zum "Niedrigenergiehaus im Bestand" (Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung - "EnEV") saniert wird sogar ein Teilschulderlass (15% der Kreditsumme für energetische Maßnahmen) gewährt.
Zinssätze sind mit Stand Januar 2005 angegeben und können von den aktuellen Konditionen abweichen.
Anträge sind über alle Banken und Sparkassen zu stellen. Weitere Informationen und aktuelle Zinssätze unter www.kfw.de.

Landesspezifische Förderungen

Beachtet werden sollten auch landesspezifische Förderungen, die man am besten bei den lokalen Energieversorgungsunternehmen (EVU), den Verteil-Netz-Betreibern (VNB), den Landesenergieagenturen oder bei Handwerkern erfragt, die sich auf Wärmepumpen spezialisiert haben. Auch kann der Bundesverband Wärmepumpe e.V. mit Informationen zu Förderungen helfen.

 

Förderungen der Energieversorger

Energieversorgungsunternehmen verlangen bei Förderungen von Wärmepumpenanlagen meist die Verwendung von monovalent oder bivalent unterbrechbaren Systemen. Auf diese Weise können EVU die Stromlieferung bei Spitzenlastzeiten unterbrechen. Wird eine monoenergetisch betriebene Elektrowärmepumpe gefördert, so setzt das oft einen niedrigeren Wärmebedarf oder eine entsprechend hohe Jahresarbeitszahl voraus.

Neben Förderungen der Wärmepumpe durch günstige Finanzierung und Zuschüsse bieten EVU fast immer Sondertarife für Strom an, die deutlich unter den normalen Preisen liegen. Sonderverträge enthalten entweder einen einheitlichen Arbeitspreis über die gesamte Freigabedauer, oder es werden zwei Preise für die Schwachlastzeit und für die übrige Freigabezeit vereinbart. In einigen Fällen kann eine kostenlose Planungsunterstützung und Beratung mindestens bis zur Inbetriebnahme der Anlage in Anspruch genommen werden. Die Programme sind normalerweise zeitlich begrenzt und werden laufend angepasst. Eine rechtzeitige Erkundigung über aktuelle Förderungen ist deshalb ratsam.

Förderdatenbanken

Der BINE Informationsdienst beispielsweise bietet aktuelle Informationen zu Förderprogrammen aus dem Bereich Erneuerbarer Energiequellen und Energieeinsparung an. Das Internetportal www.energiefoerderung.info richtet sich in erster Linie an den privaten Nutzer.

Über weitere Förderdatenbanken wie www.foerder-data.de sind Informationen über alle derzeit möglichen Förderungen erhältlich. Hier füllt der Nutzer einen Fragebogen aus, in dem er sein Vorhaben schildert. Danach bekommt er eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten seines Vorhabens, zu Neubau, Sanierung oder Modernisierung. Für Endverbraucher ist der Service einmalig kostenfrei.
In der Förderdatenbank www.waerme-plus.de sind Förderprogramme versammelt, die der Nutzer selbst abrufen kann.

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