FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Erdwärmebohrung: Unsere 3D-Animation beantwortet Ihnen schon viele Fragen:
Grundsätzlich kann die Erdwärme in jedem Gebäude genutzt werden, gleichgültig ob Alt- oder Neubau.
Ja, die Wärmepumpe kann grundsätzlich mit nahezu allen Heizsystemen genutzt werden. Jedoch sind die effizientesten Möglichkeiten im Bereich der Fußbodenheizung vorhanden, da die sog. Vorlauftemperatur hier nur ca. 35 Grad beträgt. Dagegen benötigen normale Heizkörper eine Vorlauftemperatur von ca. 55 bis 60 Grad.
Ja, in der Regel können alle vorhandenen Leitungen und Peripherien weiter genutzt werden. Lediglich im Anschlussbereich der Wärmepumpe kann es vorkommen, dass hier neue hydraulische Abgleiche vorgenommen werden müssen. Die sind in der Regel jedoch nicht außergewöhnlich aufwendig.
Selbstverständlich haben alle Wärmepumpen die Möglichkeit, über einen Warmwasserspeicher auch sog. Brauchwasser für ihren täglichen Bedarf zu erzeugen.
Unter Sperrzeiten behält sich der Energieversorger dafür, dass er ihnen einen vergünstigten Stromtarif für den Betrieb der Wärmepumpe zur Verfügung stellt vor, diese Stromversorgung in Spitzenzeiten (in der Regel morgens zwischen 07.00 h und 09.00 h sowie nachmittags zwischen 17.00 h und 19.00 h) abzuschalten. Diese Sperrzeiten können jedoch bei der Planung Ihrer individuellen Anlage beim entsprechenden Energieversorger angefragt werden und hierbei kann man durch Einsatz eines sog. Pufferspeichers die Wärmepumpenanlage so programmieren, dass dieser Pufferspeicher genug Wärme „vorhält“ um diese Sperrzeiten, in denen die Wärmepumpe nicht läuft, problemlos zu überbrücken.
Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Erdwärme in 99 % aller Regionen in der Bundesrepublik lohnt. Bei der individuellen Planung für Ihr Bauvorhaben spielen Punkte wie Ihr persönliches Heizverhalten, die Dämmung bzw. die Isolierung Ihres Gebäudes, die Anzahl der Personen sowie die geographische Lage eine große Rolle. Pauschal kann man jedoch sagen, dass sich selbst bei optimistischer Betrachtung der Steigungsraten der Preise für fossile nicht regenerative Energien in den kommenden Jahren noch drastischer erhöhen wird, so dass der Einsatz von erneuerbaren und alternativen Energien sich zu einem Muss für jeden Immobilienbesitzer entwickeln wird.
Die Antwort finden Sie hier!
Die Anzahl der Bohrungen ist grundsätzlich abhängig von Ihren persönlichen Heizgewohheiten, der geologischen sowie topografischen Lage und Energieeffizienz Ihres Gebäudes, vor allem aber von der geophysikalischen Eigenschaften Ihres Baugrunds. Sie können davon ausgehen, dass Sie pro m³ beheizter Wohnfläche einen mittleren Energiebedarf von 55 Watt je m³ benötigen. Hinzu kommen ca. 200 Watt pro Person im Haushalt für die Warmwasserbereitung. So benötigen Sie beispielsweise für einen Neubau mit 200 m³ Wohnfläche, der mit 4 Personen bewohnt werden soll, eine Wärmepumpe mit der Größe von:
200 x 55 = 11 KW
+ 4 x 200 Watt = 0,8 KW Summe: 11,8 KW
Im Anschluss an diese Berechnung sollte man herausfinden, welcher Hersteller welche Wärmepumpe in diesem Wärmebedarfsbereich in seinem Programm führt. So bietet z.B. die Firma NIBE Wärmepumpen das Modell L 40-12 an. Diese Wärmepumpe hat eine Wärmeleistung von 11,95 KW. Zur Berechnung der Bohrmeter muss man nun von diesem Wert die elektrische Leistungsaufnahme der Wärmepumpe abziehen. Dieser Wert beträgt bei vorgenanntem Modell 3,0 KW, so dass für Ihre Heizleistung eine sog. Kälteleistung in Höhe von 9,0 KW dem Boden entnommen werden muss.
Hierzu wird durch uns anhand geologischer Karten der spezifische Wärmeentzug je Bohrmeter für Ihr Grundstück durch die Prüfung geologischer Karten ermittelt. Beispielsweise haben wir im Stadtzentrum von Aachen einen spezifischen Wärmeentzug in Höhe von 50 Watt je Bohrmeter. Wenn man jetzt die benötigte Kälteleistung in Höhe von 9000 Watt (9,0 KW) durch den Wärmeentzug (50 Watt je Bohrmeter) dividiert, ergibt sich hieraus ein Bedarf von 180 Bohrmetern zur Beheizung des vorgenannten Beispielgebäudes. In diesem Beispiel werden also 2 Bohrungen mit jeweils 90 m Tiefe abgeteuft werden.
In der Bundesrepublik gibt es durch unterschiedliche gesetzliche Auflagen die sog. 99 Meter Grenze. Diese besagt, dass man in der Regel Bohrungen bis zu einer Maximalteufe von 99 Metern abbohren darf. Dies ist in der Regel kein großes Problem, da zur Beheizung des Gebäudes die ermittelte Anzahl der Bohrmeter fast beliebig gestückelt werden kann. So werden in der Regel bei einem Bedarf von beispielsweise 180 Bohrmetern zwei Stück Bohrungen à 90 Meter abgeteuft, welche später an der Geländeoberfläche untereinander verbunden werden. In Ausnahmefällen kann man auch sog. Sondergenehmigungen bei den zuständigen Bergämtern beantragen, um die 99 Meter-Grenze übersteigen zu können. Dies ist jedoch die Ausnahme und nur in individuellen Fällen wie extremen Platzmangel oder extrem hoher Anzahl von Bohrmetern anzuraten, da die Bohrkosten auch mit steigender Bohrtiefe überproportional ansteigen.
Die eingesetzten Geräte haben in der Regel eine Breite von ca. 2,50 m und eine Eigenlänge von ca. 4 m. Hinzu kommt, dass mit Bohrgestänge in einer Länge von 3 m gearbeitet wird, so dass ein Mindestplatzbedarf von 2,5 m x 7 m benötigt wird. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Durchfahrtsbreiten, wobei wir für Sonderfälle auch Bohrgeräte vorhalten, welche eine Durchfahrtsbreite von ca. 1 m haben, diese sind jedoch durch ihr deutlich kleineres Eigengewicht und somit deutlich geringerer Kraft nur unter großen Aufwendungen in der Lage, große Tiefen zu erreichen (nicht größer als 70 m). Bei größerem Bohrmeterbedarf kann jedoch die Anzahl der Bohrmeter wiederum in deutlich kürzere Bohrungen aufgeteilt werden, welche einfach an der Geländeoberkante miteinander verbunden werden.
Entsprechend der derzeit gültigen gesetzlichen Richtlinien (VDI 4640) sollten die Bohrungen einen Abstand von mindestens 5 - 6 m untereinander haben.
Damit unter nachbarschaftlichen Gesichtspunkten auch die 6 m Abstand zwischen einzelnen Bohrungen eingehalten werden, ist es in der Regel verpflichtend, 3 - 5 m von der Grundstücksgrenze mit den Bohrungen Abstand zu halten. Selbstverständlich ist es hier auch möglich, mit Ihrer Kreisverwaltung oder den Nachbarn individuelle Vereinbarungen zu treffen, wobei hier die Abstände in einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt werden.
In der Regel werden die Bohrungen mit einem Außendurchmesser von 163 mm abgeteuft. Zieht man hiervon die Wandstärke des „Außenrohres“ ab, so erhält man einen Innendurchmesser des Bohrloches von ca. 140 mm.
In das Bohrloch (ca. 140 mm) wird dann eine sog. Doppel-U-Sonde mit einem Durchmesser von 32 mm und einer Wandstärke von 2,9 mm eingebaut. In Ausnahmefällen kann man auch Sonden mit einem Durchmesser von 25 mm bzw. 40 mm einbauen. Zum günstigsten Sondendurchmesser gibt es unterschiedlichste Theorien, doch hat sich der Sondendurchmesser von 32 mm heute als Stand der Technik durchgesetzt hat.
Diese sog. Doppel-U-Sonde besteht aus zwei einzelnen Kreisläufen, die am sog. Sondenfuß einen vorgefertigten und durch den TÜV Süd überprüften Umlauf haben. Diese vier Leitungen werden am Bohrlochkopf später bei der horizontalen Verlegung der Leitungen, die später in das Gebäude führen, mittels sog. Hosenstücke zu zwei Leitungen mit einem Durchmesser von 40 mm verbunden. Dadurch ist der ideale Durchfluss gewährleistet.
Der Zwischenraum des Bohrlochinneren und der Sonde wird durch uns mit einem Spezialprodukt Zement-Bentholit-Gemisch (dem sog. Kontraktorverfahren) von unten nach oben verpresst. Grund hierfür ist vorrangig die Herstellung einer guten Verbindung der Sonde zum umliegenden Gestein und der Verringerung der Isolierung durch Einflüsse wie Luft.
Die Erdwärmesonde besteht aus PE-100-Material. Dieses Material entspricht dem heutigen Stand der Kunststofftechnik und wird von regionalen Versorgern standardmäßig für die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen genutzt. Dieses Material entspricht höchsten Qualitätsansprüchen und wird bei unseren Lieferanten ständig durch die sog. Fremdüberwachung vom TÜV Süd überprüft. Entsprechende Zertifikate für diese Fremdüberwachung werden unseren Kunden mit der Dokumentation beim Abschluss der Arbeiten individuell für jede Sonde übergeben.
Zur Verbindung der Sonden müssen zunächst einmal von Bohrung zu Bohrung Gräben gezogen werden. Diese Gräben sollten in der Regel eine Breite von ca. 40 cm und eine Tiefe von ca. 1 m haben. Von diesem Graben zwischen den Sonden wird dann ein weiterer Graben bis an den Hausanschlussraum oder an die Stelle gezogen, wo die Leitungen in das Gebäude eingeleitet werden sollen. Sofern bei einem Bauvorhaben zwei Erdwärmesonden benötigt werden so werden diese mittels Tichelmann-Verfahren angebunden. Dies bedeutet, dass der Zu- und Abstrom zu beiden Sonden gleich lang sein muss. Man kann sich dies so vorstellen, dass die Verbindung beider Sonden durch ein T-Stück genau an der Stelle sein muss, an der der Mittelpunkt der Entfernung zwischen den zwei Sonden liegt. Dies bedeutet, selbst wenn eine Bohrung direkt am Hausanschlussraum liegt und die andere im 6 m-Abstand von der ersten Bohrung, dass die Verbindung durch ein T-Stück beider Sonden in 3 m Abstand vom Hausanschlussraum ausgeführt werden muss, um den gleichmäßigen Durchfluss beider Sonden zu gewährleisten. Werden mehr als zwei Erdwärmesonden benötigt, so werden diese durch einen Verteiler miteinander verbunden. Dieser Verteiler kann in einem Lichtschacht, einem Betonschacht oder an jeder x-beliebigen Stelle im Hausanschlussraum befestigt werden. Die Sonden werden hier dann einzeln angeschlossen und über sog. Durchflussmesser wird die gleichmäßige Durchströmung aller Sonden eingestellt.
Die Erdwärmesonden werden nach Fertigstellung der Anschlussarbeiten mit der sog. „Sole“ befüllt. Dieses Gemisch aus Wasser und einem Glykol nennt man im Volksmund auch einfach Frostschutz. Die Sole wird erreicht eine Frostsicherheit bis zu einer Temperatur von ca. – 12 Grad, so dass die Anlage auch bei etwaigen Stillständen, Ausfällen, Abwesenheiten oder Extremtemperaturen zu keiner Zeit einfrieren kann. Das von uns verwendete Sole-Material entspricht der Wassergefährdungsklasse 2 und ist somit als gering grundwasserschädlich einzuordnen. Es wird von jeder Unteren Wasserbehörde genehmigt. Interessanterweise wurden diese Sole-Mischungen bis vor kurzer Zeit unter Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft, also als nicht grundwassergefährdend. Diese Einstufung ist aber durch gesetzliche Bestimmungen korrigiert worden. Eine entsprechende tiefere Begründung für diese Umstufung des Produktes gibt es jedoch nicht.
Wir unterscheiden einfach gesprochen zwischen dem sog. Hammerbohrverfahren und dem sog. Spülbohrverfahren. Das sog. Hammerbohrverfahren wird in der Regel bei Bohrungen in Festgestein verwendet, wie es z. B. auf der Schwäbischen Alb im Bergischen vorkommt. Hierbei wird mittels Druckluft durch einen Kompressor ein schlagender Bohrhammer vorgetrieben, der in der Regel keine zusätzliche Stützung des Bohrloches benötigt. Da das sog. Festgestein seinen Namen wiedergebend stehen bleibt, wird nur der Bereich gelöst und zur Geländeoberfläche gefördert, der durch den Bohrhammer penetriert wird. Beim sog. Spülbohrverfahren hingegen, welches in der Regel bei sandig kiesigen und lockeren sowie tonigen Böden eingesetzt wird, wird der Bohrfortschritt durch das Erstellen eines Umlaufs mit einer sog. Bohrspülung erreicht. Hierbei wird eine definierte Menge Wasser mit einem Bohrzusatz (Bentonit) versehen, welches zur Folge hat, dass die Dichte der Bohrspülung höher ist als die des umliegenden Bodens und somit kein umliegender Boden in das Bohrloch einfallen kann. Durch das konsequente Nachpumpen der gleichen Flüssigkeit wird der Boden gelöst und an die Geländeoberkante transportiert. Hierbei wird die Flüssigkeit aufgefangen, Festbestandteile werden herausgesiebt und setzen sich ab und die von dem Bohrgut getrennte Bohrspülung wird wieder mit Druck durch den Bohrkopf bis an den Meißel des Bohrgestänges zum Lösen gepresst.
Grundsätzlich ist es so, dass wir bauseitig (also durch Sie gestellt) ein Standrohr mit C-Rohr Anschluss benötigen, einen 32 Ampere Stromanschluss benötigen sowie einen wasserdichten 7 m³ Container. Dieser wird zur Fassung und zur Entsorgung des geförderten Bohrgutes benutzt.
Da bei den Bohrarbeiten mit schwerem Gerät und erheblich hohen Wasser- und Luftdrücken gearbeitet wird, bleiben Verschmutzungen in gewissem Grade nicht aus, daher wird empfohlen, sämtliche Bauteile, die nicht mit Wasser, Bohrstaub oder Bohrspülung in Verbindung kommen dürfen, mittels Folie (oder gleichwertig) hier vorzusichern. Wir sind stets bemüht, die anfallenden Belastungen in Form „von Dreck“ so gering wie möglich zu halten, können diese jedoch nicht ganz ausschließen.
Grundsätzlich ist später der Nutzung über den Bohrsonden und über den horizontalen Anbindungsleitungen keine Grenze gesetzt. Sie können hierüber normal pflastern, Carports erstellen, Rasen pflanzen oder auch Sträucher, Bäume, Hecken pflanzen (wir empfehlen jedoch wie bei allen Leitungen Flachwurzeln).
Die Kosten für Erdwärmeprojekte sind sehr individuell und schwierig ohne konkrete Berechnungen anzugeben. Als groben Daumenwert kann man jedoch davon ausgehen, dass die Kosten für ein Erdwärmeprojekt bei ca. 1.500,00 Euro bis 2.500,00 Euro je KW Wärmeleistung liegen. In diesem Preis sind die Bohrung, die Wärmepumpe und die Installation sowie der hydraulische Abgleich durch den Installateur enthalten. Sie sollten sich jedoch von diesen Werten nicht in Euphorie versetzen lassen oder gar abschrecken lassen, sondern einfach einige Minuten Ihrer Zeit opfern, um uns die Möglichkeit zu geben, Ihnen ein individuelles Angebot erstellen zu können.
Über das BAFA werden seit 2010 nur noch Heizungserneuerungen im Bestandbau mit einmaligen Zuschüssen gefördert. Das hat sich auch mit Inkrafttreten der Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm am 15. März 2011 nicht geändert. Allerdings wurde der Mindestwert der Jahresarbeitszahl der förderwürdigen Wärmepumpen herabgesetzt: für Wohnbauten bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen auf JAZ 3,8 und für Nichtwohngebäude auf JAZ 4,0. In Wohngebäuden muss auch die Warmwasserbereitung über die Wärmepumpe laufen.
Berechnungsmaßstab ist jetzt die Heizleistung der Wärmepumpe und nicht mehr die Wohnungsgröße.
Basisförderung für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen:
- Wärmepumpe bis 10 kW = 2.400 € (pauschal)
- WP mit 11 – 20 kW = 2.400 € + 120 €/kW (also maximal 3.600 € bei 20 kW)
- WP mit 21 – 100 kW = 3.600 € + 100 €/kW (also maximal 11.600 € bei 100 kW)
Laufen die Wärmepumpenanlagen in Kombination mit Solarthermie, wird das bis zum 31.12.2011 mit 600 € und ab dem 1.1.2012 mit 500 € einmalig als Kombinationsbonus bezuschusst.
Die Anträge für Privatpersonen sind nach Inbetriebnahme der Anlagen zu stellen und müssen dem BAFA innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme vorliegen.
Weitergehende Informationen finden Sie auf unseren Seiten "Was gibt's Neues?", "Förderberatung" und "Förderung".
Die Antragsformulare finden Sie in unserem Download Center.
Leider nein, wir bleiben getreu dem Motto „Schuster bleib bei deinen Leisten“ bei dem, was wir können. Wir arbeiten seit mehr als 30 Jahren im Bereich Bohrungen und haben schon einige hunderttausend Bohrmeter abgeteuft. Wir können Ihnen von der Berechnung, angefangen über die Bohrung bis hin zum Übergabepunkt in Ihren Hausanschlussraum sämtliche Leistungen anbieten. Sofern Sie ein Angebot für eine Wärmepumpe oder einen Installateur benötigen, können wir Ihnen selbstverständlich aus unserem Pool qualifizierte Partner, welche im gleichen Qualitätsstandard wie wir, empfehlen.
Grundsätzlich müssen alle Bohrungen, welche in den Grundwasserhaushalt eingreifen, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde (in der Regel beim zuständigen Kreis angesiedelt) beantragt und genehmigt werden. Diese Beantragung stellt in der Regel keine größeren Probleme dar und wird innerhalb einer Zeit von 4-6 Wochen genehmigt. Bei Bohrungen innerhalb eines Wasserschutzgebietes ist dieses Antragsverfahren etwas aufwändiger, wird aber in der Regel auch genehmigt. Hier empfiehlt es sich, vor Projektbeginn die Untere Wasserbehörde anzusprechen und die Meinung der Behörde einzuholen. Der Ablauf der Genehmigungsbeantragung wird jedoch durch uns geleistet. Sämtlicher Kontakt und Kommunikationen durch die zuständigen Behörden werden ebenfalls von uns durchgeführt, so dass Sie sich auf interessantere „Dinge“ konzentrieren können. Die Kosten für die Genehmigung liegen in der Regel bei 100,00 Euro bis 300,00 Euro und sind abhängig von Gemeinde und Kreis zu Kreis und von der Anlagengröße. Diese Kosten werden Ihnen von der Behörde direkt in Rechnung gestellt und sind in unserem Leistungsumfang nicht enthalten.

