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Die geologischen Landesämter

Geothermische Erschließung unterliegt der Aufsicht der Landesbehörden. Wirksam sind vor allem das Wasser- und das Bergrecht. Fast alle geologischen Landesdienste stellen mittlerweile neben Leitfäden zur Nutzung der oberflächennahen Geothermie auch  weiterführende Informationen zur Verfügung. Einige Behörden bieten inzwischen sogar interaktive Karten.

Hier die wichtigsten Adressen: