Anträge bei Behörden und Energieversorgern stellen
Der Bau Ihrer Erdwärmeheizung soll genehmigt und gefördert werden
Ohne Anträge läuft gar nichts
Grundsätzlich ist bei allen mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden Genehmigungsanträgen der Bauherr der Antragssteller. Bei dem Antrag zur Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis wird er in der Regel vom Bohrunternehmen vertreten, wenn er eine entsprechende Vollmacht ausstellt.
Alle Bohrungen, die in den Grundwasserhaushalt eingreifen, müssen von der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der Kommune genehmigt werden. Die Beantragung dieser Wasserrechtlichen Erlaubnis bereitet in der Regel keine größeren Probleme. Die Bearbeitungsdauer liegt bei 4-6 Wochen, wenn alle erforderlichen Unterlagen dem Antrag beigefügt sind.
Bei Bohrungen innerhalb eines Wasserschutzgebietes ist das Antragsverfahren etwas aufwendiger, die Bohrungen werden in den meisten Fällen aber auch genehmigt. Hier empfiehlt es sich, schon vor Projektbeginn, d.h. schon zu Beginn der Planungsphase, die Untere Wasserbehörde formlos anzusprechen und die Meinung der Behörde einzuholen.
Das Antragsverfahren und sämtliche Kommunikation mit den zuständigen Behörden laufen in der Regel über das vom Bauherrn hierzu bevollmächtigte Bohrunternehmen. Denn für W 120 zertifizierte zählt das mindestens seit sechs Jahren zum Alltag und ist Routine, während es für die meisten Bauherrn wohl der einzige diesbezügliche Antrag in ihrem Leben bleiben würde.
Die Kosten für die Erteilung der Wasserrechtlichen Erlaubnis liegen derzeit bei 100,00 Euro bis 300,00 Euro, abhängig von der jeweiligen Gemeinde oder Kreis und von der Anlagengröße. Diese Kosten werden dem Bauherrn von der Behörde direkt in Rechnung gestellt und sind im Leistungsumfang des Bohrunternehmens nicht enthalten.
Eine Genehmigung zur Einleitung von Bohrspül- und Grundwasser in das örtliche Kanalnetz muss bei Bohrbeginn vorliegen. Der Bauherr muss sie beim Kanalbetrieb seiner Kommune beantragen.
Die Internetseiten der meisten Städte stellen hierfür ein Online-Formular zur Verfügung.
Kann der wasserdichte Container aus Platzgründen nur auf der öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt werden, ist eine Genehmigung der kommunalen Behörde einzuholen.
Eine Förderung nach Bafa ist zur Zeit leider nicht möglich. Aktuelle Fördermöglichkeiten ...
Die meisten Energieversorger bieten Betreibern von effizienten Wärmepumpen für deren Betrieb einen bis zu 50% vergünstigten Stromtarif, der über den separaten Zähler der Heizanlage abgerechnet wird.
In der Regel genügt hier ein formloser Antrag.

