1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen gelten als vom Auftraggeber angenommen, wenn die Dienstleistung vom Kunden bestellt worden ist. Im Internet geschieht das durch Absenden des Bestellformulars.
1.2 Die Ausführung eines Auftrages nach von den AGB der geotermica GmbH & Co. KG abweichenden Bedingungen des Auftraggebers bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung durch die geotermica GmbH & Co. KG. Stillschweigen zu vom Auftraggeber übersandten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gilt nicht als Anerkennung.
1.3 Auf das zwischen dem Auftraggeber und der geotermica GmbH & Co. KG bestehende Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Auftragserteilung
2.1 Die Übernahme eines Auftrages durch die geotermica GmbH & Co. KG bedarf der Schriftform. Auch Ergänzungen oder Änderungen jeder Art müssen durch die geotermica GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt werden. Bei Bestellungen über das Internet erfolgt die Auftragsbestätigung durch ein per e-mail transportiertes PDF-Dokument.
Die Gutachten und Ausarbeitungen werden grundsätzlich einfach in Papierform mit Unterschrift des Ausstellers per Postversand ausgeliefert oder bei einem Beratungsgespräch ausgehändigt. Die Auslieferung in elektronischer Form kann auf Wunsch als PDF-Datei per e mail oder auf einem Datenträger gegen Erstattung eines Kostenbeitrages erfolgen.
2.2 Mündlich, fernmündlich oder fernschriftlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich; die geotermica GmbH & Co. KG kann sie auf Verlangen schriftlich bestätigen.
2.3 Höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse entbinden die geotermica GmbH & Co. KG ganz oder teilweise von der Ausführung des Auftrages.
2.4 Die geotermica GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sobald bezüglich des Auftraggebers ein Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- und Konkursverfahrens gestellt worden ist.
2.5 Die geotermica GmbH & Co. KG kann die Untersuchung ausdehnen oder einschränken, wie es zur einwandfreien Durchführung der in Auftrag gegebenen Untersuchung erforderlich erscheint. Wenn die Untersuchung den vom Auftraggeber erwarteten Umfang überschreitet und die in der Bestätigung des Auftrages angegebenen Kosten sich um mehr als 10 % erhöhen, werden vorher Umfang und Preis der Arbeiten zwecks Zustimmung mitgeteilt.
3. Entgelte
3.1 Die Entgelte werden bei Dienstleistungen nach dem Entgeltverzeichnis der geotermica GmbH & Co. KG berechnet.
3.2 Die Entgelte gemäß Entgeltverzeichnis verstehen sich als Bruttopreise inklusiv der am Liefertag gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Der Abzug von Skonto durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
3.3 Bei In-Kraft-Treten eines neuen Entgeltverzeichnisses verlieren alle vorherigen Entgeltverzeichnisse ihre Gültigkeit. Für laufende Aufträge gilt das bei der Auftragserteilung gültige Entgeltverzeichnis bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Auftragserteilung.
3.4 Aufträge, die die geotermica GmbH & Co. KG durch unmittelbare Lieferung ohne vorangegangene Auftragsbestätigung annimmt, werden zu den am Bestelltag geltenden Entgelten ausgeführt.
4. Lieferungen
4.1 Die Lieferzeit für Projektstudien zur Geothermienutzung (Machbarkeitsstudien) beträgt in der Regel zwei Werktage ohne Postweg.
Die Lieferzeit von kundenspezifischen Gutachten und Ausarbeitungen ist wesentlich von dem Aufwand zur Ermittlung und Erfassung benötigter Daten abhängig. Nach Abschluss der Datenaufnahme liegt hier die max. Lieferzeit in der Regel bei 15 Werktagen.
4.2 Untersuchungsmaterial ist der geotermica GmbH & Co. KG frachtfrei zuzusenden. Das bei der Ausführung des Auftrages nicht gebrauchte Material geht in das Eigentum der geotermica GmbH & Co. KG über, sofern es nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses (Datum des Poststempels) zurückverlangt wird. Über das bei einer Untersuchung gebrauchte Material kann die geotermica GmbH & Co. KG unmittelbar frei verfügen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Sofern von einem Dritten bezüglich des Untersuchungsmaterials gegenüber der geotermica GmbH & Co. KG irgendwelche Rechte geltend gemacht werden, hat der Auftraggeber die geotermica GmbH & Co. KG von Ansprüchen jedweder Art und jedweden Umfangs auf seine Kosten freizustellen.
4.4 Die Kosten der Rücksendung von Untersuchungsmaterial gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für den Transport übernimmt die geotermica GmbH & Co. KG keine Haftung. Wird die Aufbewahrung des Untersuchungsmaterials über 4 Wochen hinaus gewünscht, so ist die geotermica GmbH & Co. KG berechtigt, hierfür ein angemessenes Lagergeld zu erheben. Während der Aufbewahrungszeit hat die geotermica GmbH & Co. KG nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die sie in gleichartigen eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
4.5 Die geotermica GmbH & Co. KG kann in den Studien, Ausarbeitungen und Gutachten in geeigneter Weise auf sich und seine Partnerfirmen hinweisen. Der Auftraggeber kann dem nur widersprechen, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
5. Rechnungen und Zahlungen
5.1 Der Rechnungsbetrag wird mit der Übersendung der Rechnung an den Auftraggeber sofort fällig und ist ohne Abzug an die auf der Rechnung angegebene Kontonummer zugunsten der geotermica GmbH & Co. KG zu überweisen.
5.2 Der Auftraggeber ist auf Anforderung der geotermica GmbH & Co. KG zu Abschlagszahlungen nach dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistungen oder dem gesondert aufgestellten Zahlungsplan verpflichtet.
6. Abbruch der Leistung
Wird eine Leistung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht zu Ende geführt, so wird das Entgelt für die bereits erstellte Leistung, mindestens aber 50 v. H. des bei vollständiger Ausführung des Auftrages fälligen Entgeltes, berechnet.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Die geotermica GmbH & Co. KG leistet Schadenersatz nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässig falscher Beratung oder Verletzung einer wesentlichen Pflicht bis zu einer Höhe von 1.000 €. Sollte die geotermica GmbH & Co. KG gegen Folgeschäden versichert sein, dann haftet die geotermica GmbH & Co. KG im Rahmen der Versicherungsdeckung.
7.2 Für Ansprüche des Auftraggebers aus Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzungen oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber Kenntnis vom Anspruch haben kann.
7.3 Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von der geotermica GmbH & Co. KG.
7.4 Die geotermica GmbH & Co. KG haftet nicht für fehlerhafte Ausarbeitungen und Gutachten auf Grund unrichtiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers.
8. Urheberrecht
8.1 Urheberrechte werden nicht übertragen. Alle Rechte an den Ausarbeitungen stehen der geotermica GmbH & Co. KG zu.
8.2 Die Veröffentlichung oder gekürzte Wiedergabe eines Gutachtens oder Untersuchungsergebnisses ist nur nach vorheriger, jederzeit widerrufbarer schriftlicher Genehmigung der geotermica GmbH & Co. KG zulässig.
9. Hinweis zum Datenschutz
Zur Erfüllung der Geschäftszwecke der geotermica GmbH & Co. KG werden der Name des Kunden sowie die Angaben zur Lieferung und Rechnungsstellung in einem automatisierten Verfahren gespeichert. Es werden keinerlei Kundendaten weitergegeben; diese werden vielmehr ausschließlich intern im Dienste der Kundenbeziehung zu unserem Hause genutzt. Weiteres ist der Datenschutzerklärung im Internet zu entnehmen.
10. Abnahme
10.1 Die Abnahme gilt nach 2 Wochen als gegeben.
10.2 Wird nicht binnen der Abnahmefrist ein schriftlicher Mängelbericht der geotermica GmbH & Co. KG vorgelegt, gilt die Abnahme als erteilt. Mit der Abnahme gilt die Ware als mängelfrei.
11. Widerrufsbelehrung
11.1 Der Auftraggeber kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, email) oder durch Rücksendung der Sache (Ausarbeitung und Gutachten) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der freien Rücksendung der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: geotermica GmbH & Co. KG, Königstraße25, 70173 Stuttgart.
11.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Auftraggeber die Leistung nicht, nicht ganz vollständig oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, muss er gegenüber dem Lieferanten Wertersatz leisten.
11.3 Der Auftraggeber hat die Ware im Falle der Rückgabe fristgemäß, vollständig und unbeschädigt zurückzusenden. Unfreie Sendungen werden grundsätzlich von der geotermica GmbH & Co. KG nicht angenommen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Stuttgart. Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen mit Kaufleuten, juristischen Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist der Erfüllungsort auch Gerichtsstand.
13. Salvatorische Klausel
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Hilfsweise gilt die gesetzliche Regelung.
geotermica GmbH & Co. KG • Königstraße26 • 70173 Stuttgart • Tel.: 0800-4444 332 Fax • 0800-4444 339